Unterhaltsvorschuss ist eine Geldleistung für Kinder von Alleinerziehenden, bei denen der (andere) unterhaltspflichtige Elternteil seiner Unterhaltsverpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Umfang nachkommt.
Seit dem 01.07.2017 können Leistungen nach dem UVG (Unterhaltsvorschussgesetz) für Kinder grundsätzlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Für die Bewilligung von Leistungen nach dem UVG müssen seit dem 01.07.2017 folgende Voraussetzungen vorliegen:
Bei Kindern ab Vollendung des 12. Lebensjahres bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können Leitungen nach dem UVG gezahlt werden, wenn die zusätzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Diese werden bei Antragstellung entsprechend geprüft.
Der Unterhaltsvorschuss wird aktuell in folgender Höhe gezahlt:
für Kinder von 0 - 5 Jahren monatlich 165 Euro
für Kinder von 6 - 11 Jahren monatlich 220 Euro
für Kinder von 12 - 17 Jahren monatlich 293 Euro
Für die Prüfung des Einzelfalles ist eine persönliche Vorsprache nötig.