Ambulante Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII kann beantragt werden für Personen, die nicht pflegeversichert sind, oder für Personen, bei denen die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen.
Anders als bei den Kassenleistungen handelt es sich hierbei jedoch um Sozialhilfeleistungen, die vom Einkommen und Vermögen der nachfragenden Person abhängig sind.
Zu den Leistungen zählen vor allem Pflegegelder, Sachleistungen (auch soweit sie die Kassenleistungen übersteigen) und Pflegehilfsmittel.
Die Antragsaufnahme für das Pflegegeld findet im Bürgeramt statt.