Das Bau- und Umweltamt ist für den Allgemeinen Grundstücksverkehr, die Kommunale Grundstücksverwaltung, Kommunaleigentum, Miet- u. Pachtverträge, Angelegenheiten in Bezug auf Vermessungs- und Katasteränderungen sowie für Miet- und Pachtverträge über kommunale Grundstücke zuständig.