Maßnahmen zum Schutz und zur Unterhaltung von Oberflächengewässern, Grundwasser
Unterhaltung von Gewässern, Direkt- und Indirektleiter, Aufgaben des Gewässerschutzbeauftragten, Grundwasserschutz, Öl- und Giftunfälle, allgemeine Gefahrenabwehr, bei allen Gewässern im Gemeindegebiet handelt es sich um Gewässer 2. Ordnung.
Schutz der Oberflächengewässer und des Grundwassers vor schädlichen Beeinträchtigungen, Renaturierung und Unterhaltung des Gewässers.