Digitale Barrierefreiheit
Inklusion beginnt im Web
Was ist digitale Barrierefreiheit überhaupt?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Menschen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen – Webseiten, Apps und digitale Inhalte gleichberechtigt nutzen können.
Ob Menschen mit Seh- oder Hörbeeinträchtigung, motorischen Einschränkungen, Lernbehinderungen oder schlicht ältere Nutzer mit altersbedingten Hürden: Eine barrierefreie Webseite berücksichtigt ihre Bedürfnisse und schafft echte digitale Teilhabe.

Warum das Thema immer wichtiger wird
In Deutschland leben rund 10 Millionen Menschen mit einer Behinderung. Für sie können viele Webseiten zur Herausforderung werden.
Typische Barrieren sind z. B.:
- Unübersichtliche Navigation
- Fehlende Alternativtexte für Bilder
- Zu geringe Kontraste
- Inhalte, die nur mit der Maus bedienbar sind
- Videos ohne Untertitel
- Fachchinesisch oder lange Schachtelsätze
Dabei geht es nicht nur um Technik – es geht um Menschen.
Gesetzliche Grundlagen – wer muss handeln?
Digitale Barrierefreiheit ist längst nicht mehr nur „nice to have“. Für viele Webseitenbetreiber ist sie bereits gesetzlich vorgeschrieben:
1. Öffentliche Stellen
Webseiten von Behörden, Bildungseinrichtungen und öffentlich-rechtlichen Institutionen müssen laut dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei sein.
2. Privatwirtschaft – spätestens ab 2025
Mit dem European Accessibility Act (EAA), der ab 28. Juni 2025 gilt, werden auch viele Unternehmen in der Privatwirtschaft verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten.
Betroffen sind unter anderem:
- Online-Shops
- Banken
- Versicherungen
- Telekommunikationsanbieter
- Streaming-Dienste
- E-Book-Anbieter
Wer frühzeitig handelt, sichert sich Wettbewerbsvorteile und vermeidet rechtliche Risiken.
Disclaimer zu rechtlichen Inhalten
Die in diesem Beitrag enthaltenen Informationen zu gesetzlichen Vorschriften wie dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem European Accessibility Act (EAA) dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung.
Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Prüfung durch eine qualifizierte Rechtsberatung nicht ersetzen.
Die rechtliche Situation kann sich ändern – wir übernehmen keine Haftung für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben.
Was macht eine Webseite barrierefrei?
Ein paar Beispiele:
- Klare Struktur: Logisch aufgebaute Inhalte mit sinnvollen Überschriften
- Texte für alle: Leicht verständliche Sprache, Vermeidung von Fachbegriffen
- Bilder mit Sinn: Alternativtexte, die Inhalte beschreiben
- Flexibilität: Zoom- und Kontrasteinstellungen, die wirklich funktionieren
- Tastaturfreundlichkeit: Die Seite ist komplett ohne Maus bedienbar
- Technik, die hilft: Kompatibilität mit Screenreadern und Sprachausgaben
- Videos mit Untertiteln: Und wenn möglich mit Audiodeskription
Digitale Barrierefreiheit zahlt sich aus
Neben der rechtlichen Seite bietet digitale Barrierefreiheit auch viele praktische Vorteile:
- Bessere Suchmaschinenplatzierung (SEO)
- Größere Zielgruppe – mehr potenzielle Kund*innen
- Kürzere Ladezeiten durch optimierte Inhalte
- Weniger Support-Anfragen
- Positives Markenimage durch gesellschaftliche Verantwortung
Unser Fazit bei FB-Webdesign
Barrierefreiheit ist mehr als ein gesetzlicher Rahmen – sie ist ein Statement.
Ein Statement dafür, dass digitale Räume offen, inklusiv und zukunftsfähig sein sollten.
💡 Tipp: Auch wenn Sie nicht gesetzlich verpflichtet sind – starten Sie jetzt.
Denn: Wer heute barrierefrei denkt, ist morgen im Vorteil.
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Kontaktieren Sie uns – wir beraten Sie gern und setzen digitale Barrierefreiheit professionell für Sie um.