Beschreibung
Denkmalpflegerisches Ziel bei Instandsetzungsmaßnahmen an Kulturdenkmalen ist es, die überlieferte Bausubstanz und das historische Erscheinungsbild eines Objekts soweit wie möglich zu erhalten.
Sämtliche Um- und Ausbaumaßnahmen an einem Kulturdenkmal sind mit der unteren Denkmalschutzbehörden abzustimmen. Auch wenn für bestimmte Maßnahmen unter Umständen keine Baugenehmigung erforderlich ist, ist gegebenenfalls eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei der unteren Denkmalschutzbehörde einzuholen.
Aufgaben:
Aufgaben der Gemeinde als Untere Denkmalbehörde.
Inventarisierung von Denkmälern durch Eintragung in die Denkmalliste in Zusammenarbeit mit dem Landesdenkmalamt und der Denkmalbehörde (HSK).
Stellungnahmen bei Bauleitplänen, Baugenehmigungen etc., sonstige -Stellungnahmen.
Entscheidung über Förderanträge im Rahmen der kleineren privaten Denkmalpflegemaßnahmen, Antragsaufnahme und Weiterleitung bei größeren Denkmalpflegemaßnahmen, Stellungnahmen im Rahmen der Denkmalpflege bei anderen Zuschussträgern, Richtlinienentwicklung.